Angebot: Staffelpreise kurzfristig mit 10% Kundenrabatt berücksichtigt!
Überarbeitet nach den neuesten Änderungen (2017) in der Fahrpersonalverordnung.
Für Fahrer von Fahrzeugen von 2,8 Tonnen - 3,5 Tonnen nach §1 Abs. 6 Fahrpersonalverordnung (FPersV) ohne Fahrtenschreiber
Fahrer von Fahrzeugen, die zur Güterbeförderung dienen und deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger mehr als 2,8 Tonnen und nicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt, sowie von Fahrzeugen, die zur Personenbeförderung dienen, nach ihrer Bauart und Ausstattung geeignet und dazu bestimmt sind, mehr als neun Personen einschließlich Fahrer zu befördern, und im Linienverkehr mit einer Linienlänge bis zu 50 Kilometern eingesetzt sind, haben Lenkzeiten, Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten nach Maßgabe der Artikel 4, 6 bis 9 und 12 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr und zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 3821/85 und (EG) Nr. 2135/98 des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 des Rates (ABl. EU Nr. L 102 S. 1) einzuhalten.
- Kontrollbuch im Format DIN A5 mit 32 Tageskontrollblätter
- heraustrennbare Tageskontrollblätter
- Ösen zum ordentlichen Abheften des Buches
- Ausfüllanleitung
- Internet-Adressen
- die wichtigsten Gesetze zu den Sozialvorschriften